Tod in der Schubhaft – für Innenministerium offenbar eine Bagatelle

KOMMENTAR | Am 15.09.2009 verstarb in der „polizeilichen Anhaltestelle“ für Schubhäftlinge ein sich seit dem 7.08.2009 im Hungerstreik befindlicher Inder, obwohl ein Amtsarzt am Vortag noch die Haftfähigkeit des 20-jährigen attestiert hatte. Das Obduktionsergebnis steht noch aus, jedoch wirft das Ereignis doch eine Reihe von (unangenehmen) Fragen auf:

1.) Wie sieht die ärztliche Betreuung in dieser Haftanstalt aus?
2.) Warum war der Mann seit dem 3.08.2009 in Haft, und was hat an seiner Abschiebung so lange gedauert?
3.) Hat Frau Ministerin Maria FEKTER bereits den Kulminationspunkt der Perfektion im „Gesundreden“ von Beamten-Fehlern erreicht?
4.) Was waren eigentlich die Gründe des ursprünglich gestellten Asylansuchens?
5.) Wird man je seitens der Behörden einen wahrheitsgetreuen Obduktionsbericht bekommen?
6.) Frau Ministerin FEKTER kann die Kritik an den schlechten Bedingungen in der Schubhaft „nicht nachvollziehen“ (ORF ZIB 2 am 15.9.09). Also scheint ein Todesfall in der Haft, und einer bei der Abschiebung selbst, im Empfinden von der Ministerin zur Normalität zu gehören, schlimmstenfalls aber eine zwar bedauerliche, letztendlich aber in Kauf zu nehmende Unannehmlichkeit für die Behörde zu sein.

Wir sind in Österreich eine (christliche!) Wertegemeinschaft. So tönt es aus dem Lager der Regierenden. Gute Nacht, Christentum!

Ploil R.

2009-09-16

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