Indischer Schubhäftling – Tod nach Herzinfarkt

KOMMENTAR | Nachdem in Wien ein indischer Schubhäftling verstorben war, schrieben wir eine Reihe von Fragen auf, die sich im Zusammenhang mit diesem Tod, jedoch vornehmlich mit dem Umgang damit seitens der Behörden, unwillkürlich stellten. Die Fünfte lautete: „Wird man je seitens der Behörden einen wahrheitsgetreuen Obduktionsbericht erfahren?“

Nun, jetzt ist er ja gekommen, der Bericht. Und noch dazu so bequem! Der Inder tat dem österreichischen Staat den Gefallen, an einem Herzinfarkt zu sterben. Keine Kritik mehr an dem Amtsarzt, und natürlich keine an Ministerin Fekter. „Es ist sehr bedauerlich“. Jetzt noch vielleicht einmal kurz „Gottes Willen“ bemühen, und dann wieder alles vergessen lassen!

Wir erlauben uns zu bemerken, daß 32-jährige Menschen nicht sehr häufig einen Herzinfarkt erleiden, außer im Falle von sehr hohem Übergewicht im Zusammenwirken mit ungesunder Lebensweise. „Normal“ ist dieser Todesfall sicherlich nicht, vielmehr jedoch „praktisch“!

Ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen: die Veröffentlichung eines Kommuniqués ist eher dürftig, da sollten schon glaubhaftere Beweise her. Sonst könnte mancher sich an die unglaublich rutschigen Stiegen im Sicherheitsbüro (SB) in der Berggasse erinnern.

Ploil Reinhard
Ploil Reinhard

2009-09-21

Fachmedien Informationsagentur.com e.U.