Faschingsdienstag und die Justiz hat Feierabend

Bundesrepublik Deutschland(Deutschland) Seit dem frühen Morgenstunden arbeiten wir an einem Fall, der aus unserer Sicht den Tatbestand der Verhetzung gem. § 130 StGB (D) erfüllt. In triebiger Manier der Ewiggestrigen tauschen sich deklarierte Nazis innerhalb einer sehr bekannten Medienplattform aus. Mit einem „frohen HH„, was für Heil Hitler steht, versehen mit Hakenkreuzen, darf und kann sich das Medienpublikum vor Augen führen, wie allgegenwärtig die Präsenz dieses Abschaums ist. Zum Thema Auschwitz ist dann auch noch zu lesen, daß ein offensichtlich zur Gewalt neigender Brauner empfiehlt einem Widersacher die Zähne rauszutreten und „ab nach Auschwitz“ mit der Anmerkung „wie hört sich n kanack im krematorium an?„.

Weiters:

Verhetzung

NAZIS RAUS
JUDEN REIN
TÜRE ZU
UND GAS HINEIN.

Noch weiter ins Detail wollen wir hier nicht gehen, der Sachverhalt aus unserer Sicht ausreichend, um ihn den zuständigen Behörden zu übermitteln. Federführend ein junger Mann aus Deutschland, zu dem wir bereits durch unsere Quellen eine Adresse erhielten. Dann versuchten wir in Erfahrung zu bringen welche Staatsanwaltschaft in Deutschland für den Wohnort des mutmaßlichen Täters zuständig sei. Anrufbeantworter oder ewig langes Klingeln, wo man auch anruft. Letztlich versuchen wir es beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz wo ein Pförtner abhob. Ja, es ist Faschingsdienstag alle feiern, die Ämter sind geschlossen. Niemand ist in der Lage uns die zuständige Staatsanwaltschaft zu nennen.

Aber morgen, da werden wir wieder mit Steuergeldern Kampagnen starten, uns in die erste Reihe stellen und im Blitzlichtgewitter aufzeigen, was wir alles tun um gegen diese Verbrecher vorzugehen.

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20110308