Der Bundeswehreinsatz beim G8-Gipfel in Heiligendamm

G8-TV(Deutschland) „G8TV„, wie sich der Sender bezeichnet, dessen Insert im Film gezeigt wird, dokumentierte (Direktlink zum Filmbeitrag) die Anwesenheit von Angehörigen der Feldjäger in einem gepanzerten Fahrzeug im Umfeld des G8-Gipfels. Kontroverse Kommentare der Internetgemeinschaft zu dem Film zeugen von den spannungsgeladenen, differenzierenden Meinungen über den Einsatz der Bundeswehr innerhalb der deutschen Grenzen, zusätzlich bei einer so umstrittenen Veranstaltung, wie sie der G8-Gipfel darstellt.

Am 4. Juli 07 übertrug der TV-Nachrichtensender PHOENIX aus dem deutschen Bundestag die „Aktuelle Stunde zum Bundeswehreinsatz während des G8-Gipfels“. Der Sicherheitssprecher des Bündnis 90/GRÜNE, Wolfgang WIELAND, kritisierte nicht nur den Einsatz der Armee, sondern verurteilte insbesondere die Ausspähung von einem Lager der Demonstranten mittels eines Tornados der Luftwaffe, der unterhalb von 400m über die Gegner des G8-Gipfels im Tiefflug hinwegflog, um laut unseren Informationen Luftaufnahmen zu machen.

Ebenso sprach der Bundestagsabgeordnete Wolfgang GUNKEL der SPD, der selbst zuvor leidend in der Polizeiverwaltung tätig war, davon, daß keine Genehmigung für die Campüberflüge vorhanden waren und betonte, daß der Einsatz der Bundeswehr, wie manche Politiker zuvor äußerten, nicht durch Art. 35 Abs 1 Grundgesetz gedeckt war. Eine Unterlaufung der klaren Trennung zwischen der jeweiligen Zuständigkeit für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit durch die Polizei und der äußeren Sicherheit durch die Bundeswehr wäre erfolgt. Das Verhältnisrecht hat Verfassungsrang, bekundete GUNKEL.


Der fraktionslose Abgeordnete Gert WINKELMEIER als Mitglied des Verteidigungsausschusses setzte dann dem politischen Schlagabtausch eins drauf, indem er den vielberufenen Artikel 35 Abs 1 des Grundgesetzes für die Anwesenden um den Abs 2 ergänzte und somit wertvolle Informationen lieferte. Denn der Abs 2 lautet wie folgt:

Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

Bundesinnenminister SCHÄUBLE, dessen Ansinnen in einer kontinuierlichen Einschränkung der Bürgerrechte unter dem Deckmantel der „Terrorismusbekämpfung“ gelegen zu sein scheint, wäre gut beraten, sich Gegebenheiten, wie sie in den USA bereits vorherrschen, nicht weiterhin zum Vorbild zu nehmen, denn wo das hinführt, zeigen die letzten Jahre. Oder hat man bereits vergessen, daß die ohne UNO-Mandat vorgenommenen „Besetzung“ des Irak internationaler Rechtsbruch war? Die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und auch beispielsweise Spanien dürfen sich dann nicht wundern, wenn Unrecht, das sie aus niedrigen Beweggründen begangen haben, sie dann selbst heimsucht.

Heute, 2007, müssen für diesen Rechtsbruch scheinbar alle Menschen büßen. Die Auswüchse der amerikanischen Außenpolitik zeigen sich auch in dem Bestreben nach dem „Raketenschutzgürtel“, der in Europa aufgezogen werden soll. Will den niemand begreifen, daß es hier ausschließlich um Milliarden für die Rüstungsindustrie geht? Oder ist irgend jemand wirklich der Auffassung, daß PUTIN in Rußland plötzlich in Polen oder der Tschechoslowakei einmaschieren will – für wie naiv werden wir eigentlich gehalten?

080607


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