Interessantes zum USA – EU Gipfeltreffen Teil II

Akkreditierte Medienvertreter wurden selbst bei Laura Bush ausgeschlossen, dennoch gibt es immer Möglichkeiten zu fotographieren;Daß Pressearbeit, wie Informationsfreiheit Belange sind, die entgegen internationaler Abkommen, Vereinbarungen und Konventionen Einschränkungen unterworfen sind, wenn es sich inhaltlich um George W. BUSH handelt, dürfte mittlerweile allgemein bekannt sein. Zahlreiche Publizierungen gab es in den letzten Jahren, die über einschlägige Vorfälle berichteten. Ob es da beispielsweise einen amerikanischen Journalisten gab, der im Weißen Haus für gezielte Fragestellungen an Bush durch dessen Umfeld bezahlt wurde, oder auch an ihn in Pressekonferenzen gerichtete Fragen vorab zwecks Begutachtung und Kontrolle auf unliebsame Inhalte hin überprüft werden, um zu entscheiden, ob sie überhaupt zugelassen werden. Obwohl man der Bundeshauptstadt Wien nachsagt, daß Wien anders sei, galten auch bei dem USA – EU-Gipfeltreffen die gleichen Spielregeln. Kritik und Presse waren nicht erwünscht und so ganz zum drüberstreuen kann man dem Bundesministerium für Inneres wegen konkreter Vorfälle nur eindringlich empfehlen, Polizeibeamte hinsichtlich der Aspekte Pressefreiheit und Umgang mit Pressevertretern zu schulen bzw. zu informieren, denn sonst kann es leicht passieren, daß Folgen eintreten, die Kreise ziehen, die mit Peinlichkeit nichts zu tun haben, sondern in einschlägigen Verfahren enden.

Fall 1

Der Mann der Staatspolizei verweigerte akkreditierten Medienvertretern AuskünfteBereits im Hörfunk war am 21.6.2006 in den Morgenstunden der Programmablauf über den Besuch des US-Präsidenten und seiner Gattin, Laura BUSH, verlautbart worden. Nachdem wir selbst offensichtlich wegen vorangegangener kritischer Berichterstattung über die EU-Ratspräsidentschaft Österreichs in keinem der Medientermine einen Platz durch den Bundespressedienst zugewiesen erhielten, waren wir bemüht zumindest von Laura BUSH ein Foto zu machen. Der Wiener Stephansplatz, an dem sich normalerweise zahlreiche Touristen tummeln, war für diesen exklusiven Besuch teilweise abgesperrt. Einen Beamten der Staatspolizei fragten wir unter Vorweis der Akkreditierung für den USA – EU-Gipfel nach dem Zeitpunkt des Eintreffens der amerikanischen First Lady und waren erstaunt die Antwort zu erhalten, daß unser Name nicht auf seiner Liste stehen würde und er uns deshalb diese Frage nicht beantworten könne. Zitat: „Kann ich Ihnen nicht bestätigen, Sie stehen nicht auf meiner Liste, da habe ich nur zwei Namen“. Unser Erstaunen begründete sich nicht darauf, nicht auf seiner Liste zu stehen, sondern dem Umstand, daß dieser nur zwei Namen beinhaltete. Klartext der Beamte der Staatspolizei verweigerte uns den Zeitpunkt zu nennen, der bereits zuvor im Radio durchgegeben wurde, worauf wir extra hinwiesen, sich jedoch solche Termine bekanntlich auch verschieben können, weil es nur zwei Medienvertreter gab, denen er Auskunft geben durfte/wollte. Somit hatten wir auch keinen Zutritt und erhielten dankenswerter Weise durch das Hotel am Stephansplatz einen wahrlich geeigneten Platz um unsere Aufnahmen machen zu können. Eine uns namentlich bekannte Akademikerin des Bundespressedienstes  teilte nämlich auf telephonische Anfrage am 21.6. mit:

Sie kommen dort nicht hin, wenn Sie nicht bei der amerikanischen Presse sind

Fall 2

unkoordinierte Polizeimaßnahmen - Trotz Ausweisung dieser Zugangsstelle im offiziellen Veranstaltungsplan wurden Medienvertreter abgewiesenNach Beendigung des Foto-Shootings am Stephansplatz sollte der Weg in das Pressezentrum führen, das in der wenige hundert Meter entfernten Hofburg eingerichtet war. Etwa 150m davor befand sich jedoch eine Straßensperre der Polizei. Nachdem wir uns tags zuvor wegen der diversen Polizeiabsperrungen über die Zutrittsmöglichkeiten sowohl bei der Bundespolizeidirektion Wien, der für den Gipfel eingerichteten Hotline des Bundesministeriums für Inneres und zusätzlich bei dessen Pressesprecher Oberst R. GOLLIA erkundigt hatten, waren die Angaben gleichlautend, daß akkreditierte Pressevertreter bei den drei unterschiedlichen Kontrollstellen Zugang haben. Der Zugang zum Pressezentrum wäre jedoch mit Akkreditierungsausweis gewährleistet. Mit keinem Wort wurde erwähnt, daß es plötzlich nur einen Einzigen geben werde. Und an einem solchen Punkt, der auch im Veranstaltungsplan eingezeichnet war, befand sich unser Vertreter jetzt. Doch zu unserer Verwunderung erfolgte die Abweisung unseres Vertreters durch die Polizei. Als dieser darauf hinwies, daß gestern extra bei den oben angeführten Stellen sogar unter namentlicher Anführung der Gesprächspartner, sich die Reaktion vergewissert hätte, über diesen Weg Zutritt zu haben, geschah jedoch Bedenkliches. Ein Polizeibeamter ergriff den Oberarm des Journalisten, dessen Akkreditierung zuvor begutachtet wurde und der zusätzlich als Medienvertreter auch sichtlich gekennzeichnet war und führte ihn unter körperlichen Krafteinsatz etwa 2m zum „Schleuseneingang“.

Natürlich war dessen Empörung verständlich – wozu klärt man im Vorfeld derlei Belange ab. Bei solchen Veranstaltungen existiert von Haus aus erheblicher Zeitdruck. Der Polizeibeamte verwies auf den Presseeingang, der genau gegenüberliegend eingerichtet wurde. Doch dies bedeutete, daß man einen Fußmarsch von 2,3 km in Kauf nehmen mußte. Wir befanden uns gegenwärtig am Kohlmarkt und beim Äußeren Burgtor war jetzt angeblich die einzige Zutrittsschleuse für die Presse. Auf die Frage von wem denn diese Anweisung kam, folgte nur die lapidare Antwort „vom Vorgesetzten“, dessen Namensangabe verweigert wurde. Per Telephon versuchten wir sowohl vom Permanenzoffizier (PO) der Bundespolizeidirektion Wien beginnend, über all diejenigen Stellen mit denen tags zuvor Kontakt aufgenommen wurde, eine Abklärung vorzunehmen. Der PO der BPD-Wien erklärte sich für nicht zuständig, aber Oberst R. GOLLIA  vom Innenministerium war letztendlich ein kompetenter Gesprächspartner. Wir fragten nach, wieso denn plötzlich an dieser Stelle, die sich in unmittelbarer Nähe zum Pressezentrum befindet, fast im Minutentakt Pressevertreter um das halbe Stadtzentrum geschickt werden und auf diese Absperrmaßnahmen nicht in den Presseaussendungen hingewiesen wurden. GOLLIA  verwies auf eine Zusammenkunft, die am gestrigen Tage (20.6.) mit Vertretern des Bundespressedienstes stattgefunden habe. Es könnten nicht Hunderte Pressevertreter im Areal herumlaufen, hieß es, und spielte die Verantwortung an den unzumutbaren Zuständen dem Bundespressedienst  in die Schuhe. Als Antwort über die mangelhafte Koordinierung und diesbezüglich unterlassene Information an die Medienvertreter, bekamen wir zu hören:

Ich habe Sie jetzt soeben darüber informiert

– da bleibt nur Kopfschütteln.

Der Polizeibeamte rechts im Bild legte Hand an

Der Polizeibeamte rechts im Bild legte Hand an

Das Statement des zuständigen Leiters des Bundespressedienstes, Claus  HÖRR, den wir nach über 20 minütigem Fußmarsch mit voller Ausrüstung bei sengender Hitze mit der Aussage von GOLLIA konfrontierten, benötigt keine weitere Kommentierung mehr:

Seit wann macht der Bundespressedienst ein Sicherheitskonzept!?

Der offizielle Plan mit drei eingezeichneten Zutrittsschleusen wurde plötzlich außer Kraft gesetzt, ohne die Medienvertreter zu informierenWir gaben HÖRR Recht, aber von den teilweise chaotischen Zuständen waren nicht nur die Pressevertreter betroffen, sondern auch die eingesetzten Polizeikräfte selbst. So wurden stundenlang an der besagten Sicherheitsschleuse am Äußeren Burgtor, nach dessen Einrichtung in der Früh des 21.6. kein einziger Pressevertreter über Stunden eingelassen worden, weil man den dort dienstverrichtenden Beamten verabsäumte mitzuteilen, wer hinein darf und wer nicht. Die Akkreditierungsausweise waren den Polizeibeamten unbekannt. Zahlreiche Medienvertreter aus der ganzen Welt blitzten an der einzigen „Sicherheitsschleuse“ ab und zu Recht war die Empörung groß. Da wechselten auch schon mal nicht so nette Worte, die im wahrsten Sinne des Wortes erhitzten Gemüter. Beschwerden hagelte es naturgemäß. (Übereinstimmende Angaben mehrer vertraulicher Quellen der Polizei) Bereits in der Früh hatte es 24° und mittags dann 31°, wobei laut Angaben der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik Wien von einer gefühlten Temperatur von 40° in der Sonne gesprochen wird. Die Dummen waren die Polizisten bis die Verantwortlichen endlich den Geistesblitz hatten, sie über den Akkreditierungsausweis mit der Kennung 277 sowie 216 zu informieren. Dann erst war der Zugang für Presseangehörige frei. Vielleicht hätten die Betroffenen auch GOLLIA  in der Pressestelle des Innenministeriums anrufen sollen, der ihnen dann auf Anfrage Auskunft über Aussehen und Ziffernkennung der Presseausweise gegeben hätte.

Sengende Hitze - das Unterstützungsinstitut der Polizei brachte Getränke und NahrungMineralwasserdepot am Äußeren BurgtorGeregelte Arbeitszeiten und Ruhepausen anderswo eine Selbstverständlichkeit, aber für die Polizeieinheiten des USA – EU Gipfeltreffens nicht zutreffend. Der Dienst begann am Heldenplatz um 05:30 Uhr und das Dienstende wurde für ~20 Uhr anberaumt. Wie gravierend die Arbeitszustände gewesen sind, zeigt auch der Umstand, daß das sogenannte UI, das Unterstützungsinstitut der Bundespolizei Wien, mit Getränken und Essen die Kräfte bei leiblichem Wohl halten mußte. Dies ist nicht ironisch gemeint, sondern zeugt von unwürdigen Arbeitszuständen für die Polizisten vor Ort. Die Beschimpfungen, die sie einstecken mußten, waren nur darauf zurückzuführen, daß wieder einmal mehr die Informationskette zwischen Innenministerium  und leitenden Polizeidienststellen nicht funktionierte. Aspekte, die den Augen des Bürgers zumeist verborgen bleiben. Nebenbei sei erwähnt, daß auch das Österreichische Bundesheer in Belangen Transporte von Polizeibeamten Assistenzleistung erbrachte. So waren es beispielsweise deren Busse, die die Polizisten zu ihrem Einsatzort brachten. Ein Mangel an Logistik?

Fall 3

Ein uns namentlich bekannter Kollege eines österreichischen Mediums, wurde für die Pressekonferenzen, die in sogenannte Pools eingeteilt wurden, zugelassen. Er beabsichtigte eine Frage an George W. BUSH zu stellen und wir ersuchten Ihn um Mitteilung, wie diese behandelt wurde. Der Kollege zu den Fragen an George BUSH:

Sie wurde nicht zugelassen, man mußte die Fragen vorher der Botschafts-Tussi schriftlich zeigen und sie hat sie dann abgesegnet oder wie in meinem Fall eben nicht, die einzige „Pseudo-„kritische Frage wurde dem ORF zugesprochen.

Art. 10 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten: Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

070607


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